zur Person

„Das Leben hört meist zu schnell auf, drum heißt es ja auch Lebenslauf.
Ob es währen würde lang, wenn es hieße Lebensgang?
(Herrmann Lahm)

Dr. jur. Olaf Meier
Geboren 1971 in Herzberg

Nach Studium und Referendariat
in Leipzig, Dresden und Berlin
von 1999 bis 2004 Rechtsanwalt in
einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Berlin
und anschließende Gründung einer eigenen Kanzlei
in Herzberg.

Promotion bei Prof. Dr. Kohte zu dem Thema:
„Arbeitsrechtliche Informationspflichten bei einem Betriebsübergang gegenüber den einzelnen Arbeitnehmern unter europarechtlichen Gesichtspunkten“

Seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Kontakt zu Fachanwalt für Arbeitsrecht

Honorar

„Guter Rat ist teuer, aber nicht jeder teure Rat ist gut.“
(Gerhard Uhlenbruck)

Das anwaltliche Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei bei außergerichtlicher Beratung die Gebühren frei ausgehandelt werden können.

Bitte fragen Sie unter der telefongebührenfreien Hotline unverbindlich an. Wir unterbreiten Ihnen gern ein faires Angebot.

Falls Sie wissen wollen, wie teuer ein Rechtstreit werden kann, so sollten Sie einen Prozesskostenrechner zu Hilfe nehmen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert.

Falls Sie bedürftig sind, sollten Sie die Formulare für Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe verwenden und nebst aktuellen Belege unterzeichnet zusenden. Wir kümmern uns um die Antragsstellung.

Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten trägt – auch im Falle des Obsiegens. Bei Prozesskostenhilfe ist zu bedenken, dass auch Jahre nach dem Rechtsstreit Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft wird und Sie unter Umständen zur Rückzahlung an die Staatskasse verpflichtet sind.

Formulare

Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare!
(Sprichwort)

Die Vollmacht

gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren).

Vollmacht

(PDF 21kb)

Vergütungsvereinbarung

Die Vergütungsvereinbarung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei bei außergerichtlicher Beratung die Gebühren frei ausgehandelt werden können.

Prozesskostenhilfe

Hinweis zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaflichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskosten

Prozesskostenhilfe

(PDF 1.349kb)

Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe

Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung.

Beratungshilfe

(PDF 64kb)

Sonstige Formulare

Mustervollmacht für den Vorsorgefall, Grundbuchanträge, Anträge in Zivilsachen u. a.
Die Formulare sind ausfüllbar und speicherbar.
Hinweis: Für die Formulare benötigen Sie die neueste Version eines Readers, den Sie im Internet kostenfrei herunterladen können

sonstige Formulare

(PDF 64kb)